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Erläuterung des Vorsorgeplans

Die Leistungen der Stiftung sind im Vorsorgereglement (gültig ab 1.1.2017) im Detail umschrieben. Übersicht über die Leistungen:

Alter Tod Invalidität
Lebenslange Altersrente Ehegattenrente bzw. Lebenspartnerrente Lebenslange Invalidenrente
Pensioniertenkinderrente Waisenrente Invalidenkinderrente
Kapitalabfindung Todesfallkapital Temporäre Invalidenzusatzrente

Finanzierung, Finanzierungsmethode

Der Vorsorgeplan der vollautonomen und umhüllenden Kasse beruht für die Altersleistungen auf dem Beitragsprimat und für Leistungen infolge Tod und Invalidität auf dem Leistungsprimat (Bi-Primat). Die Beitragssätze entsprechen dem auf den 1.1.2017 in Kraft gesetzten Vorsorgereglement:

Sparbeiträge

22 – 31 Jahre 32 – 41 Jahre 42 – 51 Jahre 52 – 65 Jahre Ab 66 bis max. 70 Jahre
7.50 % 9.50 % 11.75 % 14.00 % 7.50 %
Arbeitnehmer Arbeitnehmer Arbeitnehmer Arbeitnehmer Arbeitnehmer
Arbeitgeber Arbeitgeber Arbeitgeber Arbeitgeber Arbeitgeber

Für Versicherte der Übertrittsgeneration vom 1.7.2001 mit Geburtsjahr 1959 und älter gilt folgende Regelung (Vorsorgereglement Anhang 3, Ziffer 10):

Alter: Männer und Frauen Gesamt Arbeitnehmer Arbeitgeber Stiftung
52 – 65 28.0 % 12.0 % 14.0 % 2.0 %

Risikobeiträge

Für die Risiken Tod und Invalidität beträgt der Risikobeitrag je 1 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Total 2 %).

Weitere Informationen zur Vorsorgetätigkeit

Teuerung auf Renten

Aufgrund der finanziellen Situation hat der Stiftungsrat beschlossen, 2018 wie bereits im Vorjahr keinen Teuerungsausgleich auf den Renten zu gewähren.