Art der Umsetzung des Zwecks
Erläuterung des Vorsorgeplans
Die Leistungen der Stiftung sind im Vorsorgereglement (gültig ab 1.1.2017) im Detail umschrieben. Übersicht über die Leistungen:
Alter | Tod | Invalidität |
---|---|---|
Lebenslange Altersrente | Ehegattenrente bzw. Lebenspartnerrente | Lebenslange Invalidenrente |
Pensioniertenkinderrente | Waisenrente | Invalidenkinderrente |
Kapitalabfindung | Todesfallkapital | Temporäre Invalidenzusatzrente |
Finanzierung, Finanzierungsmethode
Der Vorsorgeplan der vollautonomen und umhüllenden Kasse beruht für die Altersleistungen auf dem Beitragsprimat und für Leistungen infolge Tod und Invalidität auf dem Leistungsprimat (Bi-Primat). Die Beitragssätze entsprechen dem auf den 1.1.2017 in Kraft gesetzten Vorsorgereglement:
Sparbeiträge
22 – 31 Jahre | 32 – 41 Jahre | 42 – 51 Jahre | 52 – 65 Jahre | Ab 66 bis max. 70 Jahre |
---|---|---|---|---|
7.50 % | 9.50 % | 11.75 % | 14.00 % | 7.50 % |
Arbeitnehmer | Arbeitnehmer | Arbeitnehmer | Arbeitnehmer | Arbeitnehmer |
Arbeitgeber | Arbeitgeber | Arbeitgeber | Arbeitgeber | Arbeitgeber |
Für Versicherte der Übertrittsgeneration vom 1.7.2001 mit Geburtsjahr 1959 und älter gilt folgende Regelung (Vorsorgereglement Anhang 3, Ziffer 10):
Alter: Männer und Frauen | Gesamt | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Stiftung |
---|---|---|---|---|
52 – 65 | 28.0 % | 12.0 % | 14.0 % | 2.0 % |
Risikobeiträge
Für die Risiken Tod und Invalidität beträgt der Risikobeitrag je 1 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Total 2 %).
Weitere Informationen zur Vorsorgetätigkeit
Teuerung auf Renten
Aufgrund der finanziellen Situation hat der Stiftungsrat beschlossen, 2018 wie bereits im Vorjahr keinen Teuerungsausgleich auf den Renten zu gewähren.