Erläuterung weiterer Positionen aus Bilanz und Betriebsrechnung
Aktive Rechnungsabgrenzung
2017TCHF | 2016TCHF | |
---|---|---|
Abgrenzungen Verwaltung | 3 | 2 |
Abgrenzungen Vermögensanlagen | 6’057 | 6’483 |
Total aktive Rechnungsabgrenzung | 6’060 | 6’485 |
In der Position „Abgrenzungen Vermögensanlagen“ sind die aufgelaufenen Marchzinsen der Obligationen Schweizer Franken und Obligationen Fremdwährung erfasst.
Verbindlichkeiten
2017TCHF | 2016TCHF | |
---|---|---|
Freizügigkeitsleistungen und Renten | 2’801 | 8’467 |
Unterstützungskasse RUAG1 | 1’688 | 1’626 |
Kreditor Sicherheitsfonds BVG | 284 | 240 |
Kreditor Quellensteuer | 7 | 1 |
Übrige Kreditoren | 53 | 17 |
Total Verbindlichkeiten | 4’833 | 10’351 |
Passive Rechnungsabgrenzung
2017TCHF | 2016TCHF | |
---|---|---|
Abgrenzungen Verwaltung | 58 | 55 |
Total Passive Rechnungsabgrenzung | 58 | 55 |
Verwaltungsaufwand
2017TCHF | 2016TCHF | |
---|---|---|
Personalaufwand | 691 | 660 |
Verwaltungsaufwand | 372 | 445 |
Revisionsstelle | 37 | 34 |
Experte für berufliche Vorsorge | 21 | 35 |
Aufsichtsbehörden | 16 | 12 |
Total Verwaltungsaufwand | 1’137 | 1’186 |
Anzahl Mitglieder (Aktive und Rentner) | 5’973 | 5’909 |
Pro Mitglied (in CHF) | 190 | 201 |
in % vom durchschnittlichen Vermögen | 0.06 % | 0.06 % |
Sonstiger Ertrag / sonstiger Aufwand
Sonstiger Ertrag
2017TCHF | 2016TCHF | |
---|---|---|
Dienstleistungen für Dritte | 68 | 59 |
Provision Quellensteuer | 2 | 1 |
WEF-Gebühren | 9 | 13 |
Übriger Ertrag | 3 | 1 |
Total sonstiger Ertrag | 82 | 74 |
Nicht-technische Rückstellungen
Aufgrund von Entscheidungen der Steuerrekurskommission des Kantons Bern betreffend Quellensteuern auf Renten an im Ausland ansässige Rentner wurde im Vorjahr eine Rückstellung für mögliche Forderungen durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern gebildet. Die Steuerverwaltung hat am 16.2.2018 eine Nachsteuer von 324‘236 Franken verfügt und das Verfahren so weit abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2018 kann die Rückstellung entsprechend aufgelöst werden.
In einem Fall hat die Steuerverwaltung den Entscheid an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern weitergezogen. Dieses Rechtsverfahren ist noch hängig.
1 Die Unterstützungskasse ist im Vorsorgereglement Anhang 4 geregelt und bezweckt die Unterstützung von in Not geratenen oder bedürftigen Mitarbeitenden und deren direkten Familienangehörigen. Die Unterstützungskasse ist der Vorsorge RUAG angegliedert und wird durch die Stiftung verwaltet.