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Jahresbericht
2017

Sehr geehrte Damen und Herren

Dominierendes Thema rund um die Sozialversicherungen war im Berichtsjahr die Altersvorsorge 2020. 

Jetzt wissen wir mehr – das Volk hat das Reformvorhaben am 24. September 2017 mit 52.7 % Nein-Stimmen verworfen. Die Vorlage war überladen und die Motive, ein Nein einzulegen, addierten sich. Das zeigt der wichtigste Grund für die Nein-Stimmenden gemäss VOTO-Studie zur Volksabstimmung: 28 % wollten aus unterschiedlichsten Gründen keinen AHV-Zuschlag von 70 Franken. Für die einen ist er ungerecht, weil ihn die Altrentner nicht erhielten. Für andere, weil er mit der Giesskanne ausgeschüttet werde. Oder etwa, weil er bei einer Sparvorlage widersinnig sei. Ein weiterer Ablehnungsgrund war die Erhöhung des Rentenalters für Frauen. Störend und damit ausschlaggebend für ein Nein war für viele, dass die Vorlage zulasten der Jungen gehe. Weitere Gründe: es handle sich um eine Ausbauvorlage oder die Reform sei überladen.

Erstaunlich ist, dass alle Ablehnungsgründe die AHV-Reform betreffen. Trotz beabsichtigter Senkung des Umwandlungssatzes war die mit der Altersvorsorge gekoppelte Reform der beruflichen Vorsorge (2. Säule) kein Thema im Nein-Lager. Das scheint auch auf die künftigen Reformvorhaben abzufärben. AHV und 2. Säule sollen separat reformiert werden. Die AHV-Reform soll vorgezogen werden. Die Sanierung soll hauptsächlich durch einen Aufschlag der Mehrwertsteuer geschehen. Wobei ein Referenzalter von 65 für Frauen und Männer gelten soll. Der Altersrücktritt soll flexibel zwischen 62 und 70 Jahren möglich sein. Kompensationsmassnahmen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Frauenalters werden geprüft. Eine Volksabstimmung ist frühestens 2020 vorgesehen. Das Inkrafttreten ist für 2021 geplant.

Und die berufliche Vorsorge? Hier gibt es keinen Zeitplan. Der Bundesrat sieht die Sozialpartner in der Pflicht. Das heisst, dass der gesetzlich verankerte Umwandlungssatz von 6.8 % für das obligatorische Alterskapital noch länger gelten wird. Der Umwandlungssatz beinhaltet Annahmen über die Lebenserwartung und die nominalen Anlagerenditen. Da die Lebenserwartung nach wie vor zunimmt und das weiterhin rekordtiefe Zinsumfeld über die Zeit nur geringe Renditen erwarten lässt, sind 6.8 % viel zu hoch. Faktisch hat das zur Folge, dass die Renten durch die aktiv Versicherten quersubventioniert werden. Gemäss einer Studie der Credit Suisse wurden allein im Jahr 2015 so 5.3 Mia. Franken umverteilt (2010 waren es noch 3.5 Mia.).

Soll jedoch die Umverteilung deutlich reduziert werden und mehr Generationengerechtigkeit herrschen, so bleibt Pensionskassen mit Leistungen über dem BVG-Minimum nichts anderes, als den Umwandlungssatz zu senken. So, wie das die Vorsorge RUAG per 1. Januar 2017 gemacht hat. So, wie das immer mehr Pensionskassen tun müssen und tun werden. BVG-nahen Kassen bleibt hingegen nichts anderes übrig, als die zu hohen Rentenversprechen aufgrund des gesetzlichen Umwandlungssatzes mit zusätzlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen sowie freien Mitteln zu finanzieren.

Dank der Senkung des Umwandlungssatzes auf den 1. Januar 2017 hat die Quersubventionierung der Renten durch die aktiv Versicherten bei der Vorsorge RUAG von knapp 22 Mio. Franken im Jahr 2016 auf 2.2 Mio. im Jahr 2017 abgenommen.

Besser wäre es natürlich für alle Kassen, wenn die berufliche Vorsorge entpolitisiert würde. Umwandlungssatz wie auch BVG-Mindestzinssatz sind versicherungsmathematische Grössen und haben die Realität abzubilden. 

Deckungsgrad

Die Pensionskassen müssen von Gesetzes wegen jährlich den Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 berechnen und im Anhang der Jahresrechnung ausweisen (siehe Ziffer 5.7). Er beträgt 103.3 % (Vorjahr 101.1 %). Per Definition soll ein Deckungsgrad Auskunft geben, ob die laufenden und die künftigen reglementarischen Verpflichtungen durch das Vermögen der Vorsorgeeinrichtung gedeckt sind. Dies ist der Fall, wenn der Deckungsgrad mindestens 100 % beträgt. Die alleinige Betrachtung dieses Deckungsgrades ist jedoch nur die halbe Wahrheit und nicht unbedingt die geeignetste Kennzahl, um den Zustand einer Kasse zu bewerten und sie sicher zu führen. 

Für eine effektive sowie ökonomische Beurteilung der finanziellen Situation der Kasse ist es sinnvoll, ja unabdingbar, die Vorsorgeverpflichtungen anhand einer aktuellen anerkannten Zinskurve zu bewerten. Die Vorsorge RUAG bewertet die Rentenverpflichtungen mit der aktuellen Zinskurve der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Das bildet die tatsächliche Marktsituation noch besser ab und berücksichtigt die Laufzeiten der Verpflichtungen bestmöglich. Neben dem vom Gesetz vorgeschriebenen Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 werden deshalb zusätzlich auch ein ökonomischer Deckungsgrad sowie ein risikotragender Deckungsgrad ausgewiesen. Per 31. Dezember 2017 beträgt der ökonomische Deckungsgrad 91.1 % (Vorjahr 84.6 %) und der risikotragende Deckungsgrad 98.9 % (Vorjahr 94.4 %), während der gesetzliche Deckungsgrad wie eingangs erwähnt 103.3 % beträgt. Die Erläuterungen zu diesen Deckungsgraden sind unter Ziffer 9.4 im Anhang der Jahresrechnung zu finden.

Bewertungszinssatz und technische Grundlagen

Der Bewertungszinssatz wurde per 31. Dezember 2014 gesenkt von 2.5 % auf 1.5 % und per 31. Dezember 2016 noch einmal auf 1.25 % (siehe dazu auch die Jahresberichte der Vorjahre). Mit dieser marktnahen Bewertung der Rentenverpflichtungen hat die Vorsorge RUAG auf das anhaltend tiefe Zinsniveau reagiert. Die Folge ist u.a., dass die Leistungen für die Rentenbeziehenden nicht den gesamten Vermögensertrag beanspruchen. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, die Altersguthaben der aktiv Versicherten bei guter Rendite höher zu verzinsen als die Rentendeckungskapitalien. Der so entstandene Spielraum wurde denn auch für eine angemessene Verzinsung der Altersguthaben der aktiv Versicherten von 2 % genutzt. Die neuen technischen Grundlagen BVG 2015 zeigen, dass die Lebenserwartung weiter ansteigt und die Invaliditätsfälle erfreulicherweise deutlich abnehmen. Sie werden bereits seit dem Abschluss per 31. Dezember 2016 für die Berechnung der Leistungen und der Verpflichtungen angewendet.

Vermögensanlage

2017 beschleunigte sich das Wirtschaftswachstum in den wichtigsten Ländern bei weiterhin tief bleibender Inflation. Während die Europäische Zentralbank die Zinsen unverändert beliess, aber im Oktober 2017 ankündigte, ihre Anleihenkäufe 2018 auf 30 Mia. Euro zu reduzieren, hob die US-Zentralbank den Leitzins bereits im Laufe des Berichtjahres um 0.75 Prozentpunkte an. Aufgrund des günstigen Wirtschaftsumfelds, gepaart mit hohen Unternehmensgewinnen, verzeichneten die globalen Aktienmärkte ein sehr erfolgreiches Jahr. Bei den entwickelten Märkten lagen die USA, Japan und die Schweiz über dem globalen Durchschnitt, während der Euroraum schlechter abschnitt. Vom schwächeren US-Dollar profitierend, stiegen die Aktien der Schwellenländer gar um mehr als 30 %. Die langlaufenden Schweizer Bundesanleihen schlossen aufgrund leicht ansteigender Zinsen leicht negativ. Die langfristigen US-Staatsanleihen blieben mehr oder weniger unverändert. Der insgesamt grosse Risikoappetit der Anleger führte zu einer Outperformance von Unternehmensanleihen gegenüber Staatsanleihen.

Wie im letzten Jahresbericht beschrieben, hat der Stiftungsrat das Asset & Liability Management (ALM) überprüft und per 2017 eine qualitativ sowie quantitativ optimierte Anlagestrategie in Kraft gesetzt. Die Umschichtungen im Zusammenhang mit der vom Stiftungsrat beschlossenen Strategieumstellung konnten im Februar 2017 durch die Geschäftsführung unter Aufsicht der Anlagekommission erfolgreich abgeschlossen werden. Neu werden im Bereich Fremdwährungsobligationen sowohl Staats- als auch Unternehmensanleihen berücksichtigt. Zudem wurde die strategische Quote leicht angehoben. Die bisherigen Anlagekategorien Aktien Schweiz und Aktien der Schwellenländer (Emerging Markets) wurden in die neue Anlagekategorie Aktien Welt überführt. Mit der neuen gesamtheitlichen Anlagekategorie Aktien Welt ist die Vorsorge RUAG – der Marktkapitalisierung entsprechend – in Unternehmungen weltweit inklusive der Schweiz investiert. Die strategische Aktienquote wurde insgesamt zugunsten der Immobilien Ausland und der Fremdwährungsobligationen leicht reduziert.

Der neuen Strategie entsprechend wurde im Jahr 2017 auf dem Gesamtvermögen eine positive Rendite von 3.82 % erwirtschaftet (Benchmark 3.77 %). Die Benchmarkrendite wurde somit leicht übertroffen. Die aktuelle Anlagestrategie ist auf wesentlich geringere Aktien- und Währungsrisiken ausgerichtet als der Schweizer Durchschnitt. Die Rendite der Vorsorge RUAG ist somit in einem guten Aktienjahr schlechter, in einem schlechten Aktienjahr jedoch besser, als diejenige anderer Schweizer Pensionskassen.

Verzinsung 2017, unterjähriger Zinssatz 2018

Mit dem per 1. Januar 2017 überarbeiteten Vorsorgereglement sind wie mehrmals kommuniziert diverse Neuerungen in Kraft getreten (u.a. Senkung Umwandlungssätze und Erhöhung der Sparbeiträge). Diese Massnahmen waren aufgrund der demografischen Entwicklung, des anhaltend tiefen Zinsumfelds sowie der politischen Blockade in der 2. Säule unabdingbar. Mit diesen Massnahmen hat der Stiftungsrat nicht nur für finanzielle Stabilität gesorgt, sondern u.a. auch Handlungsspielraum für eine angemessene Verzinsung der Altersguthaben geschaffen: Dank der marktnahen Bewertung der Rentenkapitalien und den geringen Anlagerisiken konnten die Altersguthaben mit 2 % verzinst werden. Damit liegt die Verzinsung der Altersguthaben wie angestrebt höher als diejenige der Rentenkapitalien von 1.25 %. Sie liegt aber auch wesentlich über der BVG-Mindestverzinsung von 1.0 %. Gleichzeitig konnte die gesetzlich vorgeschriebene Reserve für Wertschwankungen an den Finanzmärkten erhöht werden.

Für die unterjährigen Ereignisse 2018 wie Austritte und Pensionierungen beträgt der Zinssatz weiterhin 0.5 %.

Pensionierungsverluste

Ziffer 5.4.1 im Anhang zur Jahresrechnung weist unter anderem die Höhe der effektiven Pensionierungsverluste aus. Sie betragen im Jahr 2017 rund 2.2 Mio. Franken. Infolge der Senkung des Umwandlungssatzes ab 1. Januar 2017 konnten die Pensionierungsverluste stark reduziert werden. Mit 21.8 Mio. Franken haben sie im Vorjahr fast das Zehnfache ausgemacht. Das bedeutet, dass im Jahr 2017 noch 5.8 % der Leistungen der im letzten Jahr in Rente gegangenen 63 Mitarbeitenden nicht voll gedeckt sind und zulasten des Deckungsgrads, also aus der Rendite, finanziert werden. Im Vorjahr waren dies noch 28.1 % für 171 Mitarbeitende.

Keine Rententeuerung

Aufgrund des versicherungstechnischen Deckungsgrads und der eingeschränkten Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtung waren die Voraussetzungen zur Gewährung eines Teuerungsausgleichs für die Alters-, Invaliden-, Ehegatten- sowie Kinderrenten per 1. Januar 2018 nicht gegeben.

Verwaltungskosten

Die Netto-Kosten für die Vermögensverwaltung betragen 0.265 % der transparenten Vermögensanlagen (siehe Ziffer 6.8 im Anhang zur Jahresrechnung). Sie liegen leicht höher als im Vorjahr (0.25 %). Grund sind die Transaktionskosten als Folge der im Jahr 2017 umgesetzten neuen Anlagestrategie. Wie in den Vorjahren wird eine vollumfängliche Kostentransparenzquote von 100 % erreicht.

Details zu den allgemeinen Verwaltungskosten sind aus Ziffer 7.4 im Anhang zur Jahresrechnung ersichtlich. Daraus geht hervor, dass sie pro Kopf gegenüber dem Vorjahr wiederum gesenkt werden konnten. Sie machen 0.06 % des Vermögens aus oder 190 Franken pro Mitglied (Vorjahr 201 Franken). 

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat hat seine konstituierende Sitzung nach den Wahlen am 16. Januar 2017 abgehalten. Dabei wurden Urs Kiener als Präsident und Eric Wiesmann als Vizepräsident für die Amtsdauer 2017 bis 2020 bestätigt.

Die ordentlichen Geschäfte wurden an insgesamt vier weiteren Sitzungen behandelt.

Aus- und Weiterbildung

Auch im Berichtsjahr haben sich die einzelnen Stiftungsräte individuell an verschiedensten Seminaren und Anlässen zu aktuellen BVG- und Pensionskassen-Fragen weitergebildet.

Der Gesamtstiftungsrat setzte sich im Vorfeld der Abstimmung zur Altersvorsorge 2020 mit den Reformvorschlägen und den möglichen Auswirkungen auf die Vorsorge RUAG auseinander, um bei einem allfälligen Ja gewappnet zu sein. Weiter beschäftigte er sich mit dem neuen Scheidungsrecht und hiess die nötig gewordenen Änderungen im Vorsorgereglement gut.

Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter orientieren regelmässig an den Personalfachtagungen der RUAG über aktuelle Themen der beruflichen Vorsorge. Sie referieren zudem an den speziellen Kursen für RUAG-Mitarbeitende zur Vorbereitung der Pensionierung.

Revision

Unsere Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG hat die Zwischenprüfungen vom 27. bis 29. November 2017 sowie die Schlussprüfungen vom 26. Februar bis 1. März 2018 durchgeführt. Sie bestätigt, dass die diesbezüglich anwendbaren gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Vorschriften eingehalten wurden. Sie empfiehlt dem Stiftungsrat, die Jahresrechnung 2017 zu genehmigen.

Ausblick

Wie eingangs erwähnt, gehen wir nicht davon aus, dass die Reform der beruflichen Vorsorge baldige Fortschritte macht. Weder was die zeitliche Dimension noch was die Entpolitisierung anbelangt. Wir befürchten eher, dass die 2. Säule weiter reguliert wird: Im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen will der Bundesrat das System «von falschen Anreizen» befreien. Als solch falschen Anreiz hat er den Bezug des Alterskapitals aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge ausgemacht. Dabei ist der Zusammenhang von Kapitalbezug aus der 2. Säule sowie dem Bedarf an Ergänzungsleistungen nicht klar erwiesen. Hingegen würden den Versicherten die Wahlmöglichkeiten eingeschränkt und die Pensionskassen noch zusätzlich reguliert. Der Nationalrat befasst sich in der Frühjahrssession 2018 mit dem Geschäft.

Für Stiftungsrat und Geschäftsführung ist deshalb nach wie vor oberste Priorität, in einem anspruchsvollen Umfeld und immer enger werdenden regulatorischen Korsett den Handlungsspielraum zu wahren. Mit dem Ziel, die Leistungsversprechen zugunsten der aktiv Versicherten und Rentenbeziehenden auch in Zukunft halten zu können.