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Versicherungstechnische Risiken  /  Risikodeckung  /  Deckungsgrad

Art der Risikodeckung, Rückversicherungen

Die Pensionskasse ist voll autonom. Sie trägt die versicherungstechnischen Risiken für Alter, Tod und Invalidität selbst, ebenso wie die Anlagerisiken auf den Vermögensanlagen.

Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben im Beitragsprimat

2017TCHF 2016TCHF
Stand am 1.1. 812’996 821’087
Bildung    
Sparbeiträge Arbeitnehmer 33’786 27’636
Sparbeiträge Arbeitgeber 34’360 28’357
Subventionsbeiträge Stiftung 575 756
Eintrittsleistungen 45’671 45’896
Einkäufe Arbeitnehmer 4’204 3’777
Einkäufe Arbeitgeber 0 70
Rückzahlungen WEF 282 840
Rückzahlungen Scheidung 261 272
Aktivierung Sparguthaben IV-Rentner 823 0
Verzinsung des Sparkapitals1 15’038 11’767
Mindestleistung nach Freizügigkeitsgesetz -55 -143
Technische Beitragsdifferenz 0 10
Brutto-Zunahme 134’945 119’238
Auflösung
Austrittsleistungen -60’637 -34’009
Vorbezüge WEF -1’599 -1’799
Vorbezüge Scheidung -2’119 -937
Übertrag Deckungskapital Altersrentner -35’273 -73’047
Übertrag Deckungskapital IV-Rentner -3’928 -230
Kapitalleistungen Alter -10’706 -15’121
Freigewordene Altersguthaben Todesfälle -888 -2’187
Brutto-Abnahme -115’150 -127’329
Veränderung 19’796 -8’091

1 Der reglementarische Zinssatz für die Sparguthaben wird jährlich vom Stiftungsrat beschlossen. Der Zinssatz kann vom BVG-Mindestzinssatz abweichen, wobei die Verzinsung der BVG-Altersguthaben (Schattenrechnung) mit dem vom Bundesrat festgelegten Minimalzins sichergestellt bleibt (vgl. Abschnitt 5.3). Die Sparguthaben wurden im Berichtsjahr mit 2.00 % verzinst (Vorjahr 1.50 %).

Summe der Altersguthaben nach BVG

2017TCHF 2016TCHF
Altersguthaben nach BVG (Schattenrechnung) 390’923 387’896
BVG-Mindestzinssatz, vom Bundesrat festgelegt 1.00 % 1.25 %

Entwicklung der reglementarischen Sparguthaben und der Altersguthaben nach BVG

Guthaben in CHF

  • Reglementarische Sparguthaben
  • Altersguthaben BVG

Entwicklung des Deckungskapitals für Rentner

2017TCHF 2016TCHF
Stand am 1.1. 1’062’647 939’334
Bildung  
Übertrag aus Sparkapital 35’273 73’047
Zins 1.25 % / 1.25 % 13’504 12’198
Pensionierungsverluste Neurenten (vgl. 5.4.1) 2'156 21’821
Pensionierungsverluste Garantieleistung (vgl. 5.5.3, Ziff. 1) 6'315 0
Zuweisung aus Risikofonds 8’134 5’412
Bildung Deckungskapital 65’381 112’478
Auflösung
Altersrenten -48’487 -45’071
Freiwillige AHV-Überbrückungsrenten -593 -881
Ehegattenrenten -3’156 -2’869
Pensioniertenkinderrenten -93 -92
Waisenrenten -104 -97
Invalidenrenten -869 -837
Invalidenkinderrenten -46 -64
Kapitalabfindungen -25 -1’045
Teuerungszulagen 0 0
Auflösung Deckungskapital -53’375 -50’957
Veränderung 12’006 61’521
Erhöhung der Barwerte infolge Änderung der technischen Grundlagen 0 54’097
Anpassung an versicherungstechnisches Deckungskapital -26 7’695
Barwerte 2017 2016
Grundlagen BVG 2015 BVG 2015
Tafel Generationen Generationen
Bewertungszinssatz (technischer Zinssatz) 1.25 % 1.25 %
2017TCHF 2016TCHF
Vorsorgekapital Altersrenten 954’399 952’806
Vorsorgekapital AHV-Überbrückungsrenten 1’357 2’538
Vorsorgekapital freiwillige AHV-Überbrückungsrenten 435 1’019
Vorsorgekapital Invalidenrenten 25’217 21’265
Vorsorgekapital IV-Überbrückungsrenten 113 138
Laufende Ehegattenrenten 67’208 63’088
Laufende Kinder- und Waisenrenten 1’899 1’793
Pendente Invaliditätsfälle 24’000 20’000

Pensionierungsverluste

Die nach wie vor steigende Lebenserwartung sowie das weiterhin anhaltende tiefe Zinsumfeld führen bei jeder Neupensionierung zu einem technischen Verlust. Im Einzelfall entspricht der Verlust der Differenz zwischen dem persönlichen Altersguthaben und dem Barwert der Rentenleistung. Der Verlust ist umso geringer, je besser der Umwandlungssatz die Realität abbildet. 

Dank der Senkung des Umwandlungssatzes per 1.1.2017 konnten die Pensionierungsverluste stark reduziert und die Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentnern nahezu gestoppt werden. 

Die nachstehende Tabelle weist die Kosten auf. Sie werden durch die Rendite finanziert, was den Deckungsgrad negativ belastet.

2017 2016
Grundlagen BVG 2015 BVG 2010
Tafel Generationen Generationen
Bewertungszinssatz (technischer Zinssatz) 1.25 % 1.50 %
Anzahl Alterspensionierungen 63 171
2017TCHF 2016TCHF
Altersguthaben zur Finanzierung neuer Altersrenten 36’878 77’616
Versicherungstechnisch erforderliche Altersguthaben -39’034 -99’437
Pensionierungsverluste zulasten Stiftung -2’156 -21’821
Pensionierungsverluste in % der rentenbildenden Altersguthaben 5.8 % 28.1 %
Pensionierungsverluste in % des Vorsorgekapitals aktive Versicherte 0.3 % 2.7 %
Pensionierungsverluste in % des Anlagevermögens 0.1 % 1.1 %

Pro 1‘000 Rentenfranken eines Neurentners sind 5.8 % oder 58 Franken nicht durch Beiträge finanziert. Mit den ab 1.1.2017 gültigen Umwandlungssätzen sind die versprochenen reglementarischen Leistungen 5.8 % zu hoch.

Die Pensionierungsverluste von 2.2 Mio. Franken entsprechen 0.3 % aller Altersguthaben der aktiven Versicherten. Diese Kennzahl zeigt auf, wie gross die Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten ist. Im Verhältnis zum Anlagevermögen betragen die Pensionierungsverluste 0.1 %. Demnach werden 0.1 % der erwirtschafteten Jahresrendite zur Deckung der Pensionierungsverluste verwendet. Für die Berechnung der notwendigen Rendite (Soll-Rendite) zur Finanzierung der Stiftung werden die Verluste mit eingerechnet.

Die 63 neuen Rentenbezüger haben die garantierte Altersrente (siehe Abschnitt 5.5.3, Ziffer 1) beansprucht. Die entstandenen Kosten der Garantieleistungen betragen 6.3 Mio. Franken und wurden der Rückstellung belastet. Ohne Senkung des Umwandlungssatzes per 1.1.2017 hätten die Pensionierungsverluste gesamthaft 8.5 Mio. Franken bzw. 27.7 % der rentenbildenden Altersguthaben betragen.

Zusammensetzung, Entwicklung und Erläuterung der technischen Rückstellungen

Zusammensetzung der technischen Rückstellungen

2017 2016  
Grundlagen BVG 2015 BVG 2015
Tafel Generationen Generationen
Bewertungszinssatz (technischer Zinssatz) 1.25 % 1.25 %
2017TCHF 2016TCHF VeränderungTCHF
Rückstellung Garantieleistung Umwandlungssatz1 63’685 70’000 -6’315
Rückstellung AHV-Überbrückungsrente2 1’298 2’230 -933
Risikoschwankungsreserve3 25’970 29’400 -3’430
Beitragssubvention4 1’241 1’655 -414

14 siehe 5.5.3

Entwicklung der technischen Rückstellungen

AnfangsbestandTCHF ZuweisungTCHF EntnahmenTCHF NeubewertungTCHF EndbestandTCHF
Rückstellung Garantieleistung Umwandlungssatz1 70’000 0 -6’315 0 63’685
Rückstellung AHV-Überbrückungsrente2 2’230 0 -933 0 1’298
Risikoschwankungsreserve3 29’400 9’582 -13’012 0 25’970
Beitragssubvention4 1’656 0 -414 0 1’241

14 siehe 5.5.3

Erläuterung der technischen Rückstellungen

Die technischen Rückstellungen decken erkennbare Verpflichtungen, die sich gemäss Art. 44 BVV 2 negativ auf die finanzielle Lage auswirken. Sie werden unabhängig von der finanziellen Lage gebildet. Die Höhe der versicherungstechnisch notwendigen Rückstellungen wird vom Experten für berufliche Vorsorge ermittelt und gemäss Rückstellungsreglement gebildet bzw. aufgelöst. 

  1. Beim Altersrücktritt wird das vorhandene Altersguthaben mithilfe des Umwandlungssatzes in eine Rente umgerechnet. Der Umwandlungssatz wurde per 1.1.2017 gesenkt. Als Übergangsbestimmung wird für die Versicherten mit Jahrgang 1958 und älter, die seit dem 31.12.2015 ununterbrochen versichert sind, die frankenmässige Altersrente garantiert, welche diese Versicherten bei einer angenommenen Pensionierung auf den 31.12.2016 ab dem 1.1.2017 erhalten hätten ("Garantieleistung"). Am 31.12.2016 betrug die Rückstellung 70 Mio. Franken. Die im Jahr 2017 aus der Garantieleistung entstandenen Kosten (Pensionierungsverluste)  betragen 6.3 Mio. Franken und wurden der Rückstellung belastet. Per 31.12.2017 beträgt die Rückstellung neu 63.7 Mio. Franken. 
  2. Per 1.1.2017 ist der durch den Arbeitgeber bezahlte Umlagebeitrag von 1 % für ergänzende Leistungen, insbesondere für AHV-Überbrückungsrenten, weggefallen. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine neuen AHV-Überbrückungsrenten durch die Stiftung mehr ausgerichtet. Als Übergangsbestimmung soll für Versicherte mit Jahrgang 1956 und älter, deren massgebender Jahreslohn nach Vollendung des 58. Altersjahres 80'000 Franken oder weniger betragen hat, die am 31.12.2016 geltende Reglementsbestimmung über die Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente durch die Stiftung weiterhin gelten. Als Rückstellung wird in der Bilanz jeweils derjenige Betrag zurückgestellt, mit welchem alle nach dem Bilanzstichtag zu finanzierenden AHV-Überbrückungsrenten abgedeckt wären, wenn die Versicherten im frühestmöglichen Zeitpunkt die AHV-Überbrückungsrente beanspruchen würden. Per 31.12.2017 beträgt die Rückstellung demnach 1.3 Mio. Franken.
  3. Die Risikoschwankungsreserve dient zur Sicherstellung von Ansprüchen der Leistungsberechtigten bei schlechtem Schadenverlauf infolge Invalidität und Tod. Der Stiftungsrat stellt im Grundsatz sicher, dass die Risikobeiträge ausreichen, die erwarteten Kosten der Versicherungsereignisse Invalidität und Tod zu decken. Per 31.12.2017 wurde eine Risikoanalyse durchgeführt. Der Maximalbetrag der Risikoschwankungsreserve beträgt 26 Mio. Franken und der Mindestbetrag 20 Mio. Franken.
  4. Für Versicherte mit Geburtsjahr 1959 und älter, die per 1.7.2001 von der Pensionskasse des Bundes in die Stiftung übergetreten sind (Übertrittsgeneration), wird eine Beitragssubvention von 2.0 % gewährt. Diese Übergangsbestimmung verursacht der Stiftung jährlich Mehrkosten, weshalb eine entsprechende Rückstellung gebildet wird. Die effektiven Kosten für diese Übergangsbestimmung nehmen bei Austritten von Versicherten mit einer Beitragssubvention ab, bei Erhöhungen ihrer versicherten Löhne und bei einem späteren Altersrücktritt als angenommen nehmen sie zu. Insgesamt beträgt die Rückstellung 1.2 Mio. Franken für 364 Personen. Per 31.12.2016 waren es noch 415 Versicherte.

Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen

2017 2016
Technische Grundlagen BVG 2015 BVG 2015
Tafel Generationen Generationen
Bewertungszinssatz (technischer Zinssatz) 1.25 % 1.25 %

In der Berichtsperiode wurden keine Änderungen der technischen Grundlagen vorgenommen.

Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2

Der Deckungsgrad gibt Auskunft, ob die laufenden und die künftigen reglementarischen Verpflichtungen (Leistungen) durch das Vermögen (Aktiven) gedeckt sind. Dies ist der Fall, wenn der Deckungsgrad mindestens 100 % beträgt. Liegt der Deckungsgrad unter 100 %, so besteht eine Unterdeckung gemäss Art. 44 BVV 2. Bei der Feststellung der Unterdeckung ist die Sicherheit der Erfüllung der Vorsorgezwecke nicht in jedem Fall unmittelbar gefährdet.

2017TCHF 2016TCHF
Total Aktiven (Bilanzsumme) 2’070’493 2’011’522
Verbindlichkeiten -4’833 -10’351
Passive Rechnungsabgrenzung -58 -55
Nicht-technische Rückstellungen -500 -500

Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens

Das letzte versicherungstechnische Gutachten wurde von Deprez Experten AG, Zürich, per 31.12.2014 erstellt. Schlussfolgerungen:  

  • Die Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen sind in Übereinstimmung mit dem Rückstellungsreglement berechnet worden.  
  • Der Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 beträgt 103.4 % per 31.12.2014. Der Zielwert der Wertschwankungsreserve wird damit nicht erreicht. Freie Mittel können nicht ausgewiesen werden und es besteht eine eingeschränkte Risikofähigkeit.  
  • Der ökonomische Deckungsgrad per 31.12.2014 beträgt 91.4 % und der risikotragende Deckungsgrad 102.7 %.  
  • Trotz den Einschränkungen bietet die Vorsorge RUAG am 31.12.2014 Sicherheit dafür, dass sie ihre Verpflichtungen nach Art. 52e Abs. 1 lit. a BVG erfüllen kann.  
  • Die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung entsprechen den gesetzlichen Vorschriften gemäss Art. 52e Abs. 1 lit. b BVG.

Das nächste versicherungstechnische Gutachten wird per 31.12.2017 erstellt. Das Ergebnis wird in der Jahresrechnung 2018 ausgewiesen.