Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad
Art der Risikodeckung, Rückversicherungen
Die Pensionskasse ist voll autonom. Sie trägt die versicherungstechnischen Risiken für Alter, Tod und Invalidität selbst, ebenso wie die Anlagerisiken auf den Vermögensanlagen.
Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben im Beitragsprimat
2017TCHF | 2016TCHF | |
---|---|---|
Stand am 1.1. | 812’996 | 821’087 |
Bildung | ||
Sparbeiträge Arbeitnehmer | 33’786 | 27’636 |
Sparbeiträge Arbeitgeber | 34’360 | 28’357 |
Subventionsbeiträge Stiftung | 575 | 756 |
Eintrittsleistungen | 45’671 | 45’896 |
Einkäufe Arbeitnehmer | 4’204 | 3’777 |
Einkäufe Arbeitgeber | 0 | 70 |
Rückzahlungen WEF | 282 | 840 |
Rückzahlungen Scheidung | 261 | 272 |
Aktivierung Sparguthaben IV-Rentner | 823 | 0 |
Verzinsung des Sparkapitals1 | 15’038 | 11’767 |
Mindestleistung nach Freizügigkeitsgesetz | -55 | -143 |
Technische Beitragsdifferenz | 0 | 10 |
Brutto-Zunahme | 134’945 | 119’238 |
Auflösung | ||
Austrittsleistungen | -60’637 | -34’009 |
Vorbezüge WEF | -1’599 | -1’799 |
Vorbezüge Scheidung | -2’119 | -937 |
Übertrag Deckungskapital Altersrentner | -35’273 | -73’047 |
Übertrag Deckungskapital IV-Rentner | -3’928 | -230 |
Kapitalleistungen Alter | -10’706 | -15’121 |
Freigewordene Altersguthaben Todesfälle | -888 | -2’187 |
Brutto-Abnahme | -115’150 | -127’329 |
Veränderung | 19’796 | -8’091 |
Stand am 31.12. | 832’792 | 812’996 |
Summe der Altersguthaben nach BVG
2017TCHF | 2016TCHF | |
---|---|---|
Altersguthaben nach BVG (Schattenrechnung) | 390’923 | 387’896 |
BVG-Mindestzinssatz, vom Bundesrat festgelegt | 1.00 % | 1.25 % |
Entwicklung der reglementarischen Sparguthaben und der Altersguthaben nach BVG
Entwicklung des Deckungskapitals für Rentner
2017TCHF | 2016TCHF | |
---|---|---|
Stand am 1.1. | 1’062’647 | 939’334 |
Bildung | ||
Übertrag aus Sparkapital | 35’273 | 73’047 |
Zins 1.25 % / 1.25 % | 13’504 | 12’198 |
Pensionierungsverluste Neurenten (vgl. 5.4.1) | 2'156 | 21’821 |
Pensionierungsverluste Garantieleistung (vgl. 5.5.3, Ziff. 1) | 6'315 | 0 |
Zuweisung aus Risikofonds | 8’134 | 5’412 |
Bildung Deckungskapital | 65’381 | 112’478 |
Auflösung | ||
Altersrenten | -48’487 | -45’071 |
Freiwillige AHV-Überbrückungsrenten | -593 | -881 |
Ehegattenrenten | -3’156 | -2’869 |
Pensioniertenkinderrenten | -93 | -92 |
Waisenrenten | -104 | -97 |
Invalidenrenten | -869 | -837 |
Invalidenkinderrenten | -46 | -64 |
Kapitalabfindungen | -25 | -1’045 |
Teuerungszulagen | 0 | 0 |
Auflösung Deckungskapital | -53’375 | -50’957 |
Veränderung | 12’006 | 61’521 |
Erhöhung der Barwerte infolge Änderung der technischen Grundlagen | 0 | 54’097 |
Anpassung an versicherungstechnisches Deckungskapital | -26 | 7’695 |
Stand am 31.12. | 1’074’627 | 1’062’647 |
Barwerte | 2017 | 2016 |
---|---|---|
Grundlagen | BVG 2015 | BVG 2015 |
Tafel | Generationen | Generationen |
Bewertungszinssatz (technischer Zinssatz) | 1.25 % | 1.25 % |
2017TCHF | 2016TCHF | |
---|---|---|
Vorsorgekapital Altersrenten | 954’399 | 952’806 |
Vorsorgekapital AHV-Überbrückungsrenten | 1’357 | 2’538 |
Vorsorgekapital freiwillige AHV-Überbrückungsrenten | 435 | 1’019 |
Vorsorgekapital Invalidenrenten | 25’217 | 21’265 |
Vorsorgekapital IV-Überbrückungsrenten | 113 | 138 |
Laufende Ehegattenrenten | 67’208 | 63’088 |
Laufende Kinder- und Waisenrenten | 1’899 | 1’793 |
Pendente Invaliditätsfälle | 24’000 | 20’000 |
Total Barwerte | 1’074’627 | 1’062’647 |
Pensionierungsverluste
Die nach wie vor steigende Lebenserwartung sowie das weiterhin anhaltende tiefe Zinsumfeld führen bei jeder Neupensionierung zu einem technischen Verlust. Im Einzelfall entspricht der Verlust der Differenz zwischen dem persönlichen Altersguthaben und dem Barwert der Rentenleistung. Der Verlust ist umso geringer, je besser der Umwandlungssatz die Realität abbildet.
Dank der Senkung des Umwandlungssatzes per 1.1.2017 konnten die Pensionierungsverluste stark reduziert und die Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentnern nahezu gestoppt werden.
Die nachstehende Tabelle weist die Kosten auf. Sie werden durch die Rendite finanziert, was den Deckungsgrad negativ belastet.
2017 | 2016 | |
---|---|---|
Grundlagen | BVG 2015 | BVG 2010 |
Tafel | Generationen | Generationen |
Bewertungszinssatz (technischer Zinssatz) | 1.25 % | 1.50 % |
Anzahl Alterspensionierungen | 63 | 171 |
2017TCHF | 2016TCHF | |
---|---|---|
Altersguthaben zur Finanzierung neuer Altersrenten | 36’878 | 77’616 |
Versicherungstechnisch erforderliche Altersguthaben | -39’034 | -99’437 |
Pensionierungsverluste zulasten Stiftung | -2’156 | -21’821 |
Pensionierungsverluste in % der rentenbildenden Altersguthaben | 5.8 % | 28.1 % |
Pensionierungsverluste in % des Vorsorgekapitals aktive Versicherte | 0.3 % | 2.7 % |
Pensionierungsverluste in % des Anlagevermögens | 0.1 % | 1.1 % |
Pro 1‘000 Rentenfranken eines Neurentners sind 5.8 % oder 58 Franken nicht durch Beiträge finanziert. Mit den ab 1.1.2017 gültigen Umwandlungssätzen sind die versprochenen reglementarischen Leistungen 5.8 % zu hoch.
Die Pensionierungsverluste von 2.2 Mio. Franken entsprechen 0.3 % aller Altersguthaben der aktiven Versicherten. Diese Kennzahl zeigt auf, wie gross die Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten ist. Im Verhältnis zum Anlagevermögen betragen die Pensionierungsverluste 0.1 %. Demnach werden 0.1 % der erwirtschafteten Jahresrendite zur Deckung der Pensionierungsverluste verwendet. Für die Berechnung der notwendigen Rendite (Soll-Rendite) zur Finanzierung der Stiftung werden die Verluste mit eingerechnet.
Die 63 neuen Rentenbezüger haben die garantierte Altersrente (siehe Abschnitt 5.5.3, Ziffer 1) beansprucht. Die entstandenen Kosten der Garantieleistungen betragen 6.3 Mio. Franken und wurden der Rückstellung belastet. Ohne Senkung des Umwandlungssatzes per 1.1.2017 hätten die Pensionierungsverluste gesamthaft 8.5 Mio. Franken bzw. 27.7 % der rentenbildenden Altersguthaben betragen.
Zusammensetzung, Entwicklung und Erläuterung der technischen Rückstellungen
Zusammensetzung der technischen Rückstellungen
2017 | 2016 | ||
---|---|---|---|
Grundlagen | BVG 2015 | BVG 2015 | |
Tafel | Generationen | Generationen | |
Bewertungszinssatz (technischer Zinssatz) | 1.25 % | 1.25 % | |
2017TCHF | 2016TCHF | VeränderungTCHF | |
Rückstellung Garantieleistung Umwandlungssatz1 | 63’685 | 70’000 | -6’315 |
Rückstellung AHV-Überbrückungsrente2 | 1’298 | 2’230 | -933 |
Risikoschwankungsreserve3 | 25’970 | 29’400 | -3’430 |
Beitragssubvention4 | 1’241 | 1’655 | -414 |
Total technische Rückstellungen | 92’194 | 103’286 | -11’092 |
1–4 siehe 5.5.3
Entwicklung der technischen Rückstellungen
AnfangsbestandTCHF | ZuweisungTCHF | EntnahmenTCHF | NeubewertungTCHF | EndbestandTCHF | |
---|---|---|---|---|---|
Rückstellung Garantieleistung Umwandlungssatz1 | 70’000 | 0 | -6’315 | 0 | 63’685 |
Rückstellung AHV-Überbrückungsrente2 | 2’230 | 0 | -933 | 0 | 1’298 |
Risikoschwankungsreserve3 | 29’400 | 9’582 | -13’012 | 0 | 25’970 |
Beitragssubvention4 | 1’656 | 0 | -414 | 0 | 1’241 |
Total technische Rückstellungen | 103’286 | 9’582 | -20’674 | 0 | 92’194 |
1–4 siehe 5.5.3
Erläuterung der technischen Rückstellungen
Die technischen Rückstellungen decken erkennbare Verpflichtungen, die sich gemäss Art. 44 BVV 2 negativ auf die finanzielle Lage auswirken. Sie werden unabhängig von der finanziellen Lage gebildet. Die Höhe der versicherungstechnisch notwendigen Rückstellungen wird vom Experten für berufliche Vorsorge ermittelt und gemäss Rückstellungsreglement gebildet bzw. aufgelöst.
- Beim Altersrücktritt wird das vorhandene Altersguthaben mithilfe des Umwandlungssatzes in eine Rente umgerechnet. Der Umwandlungssatz wurde per 1.1.2017 gesenkt. Als Übergangsbestimmung wird für die Versicherten mit Jahrgang 1958 und älter, die seit dem 31.12.2015 ununterbrochen versichert sind, die frankenmässige Altersrente garantiert, welche diese Versicherten bei einer angenommenen Pensionierung auf den 31.12.2016 ab dem 1.1.2017 erhalten hätten ("Garantieleistung"). Am 31.12.2016 betrug die Rückstellung 70 Mio. Franken. Die im Jahr 2017 aus der Garantieleistung entstandenen Kosten (Pensionierungsverluste) betragen 6.3 Mio. Franken und wurden der Rückstellung belastet. Per 31.12.2017 beträgt die Rückstellung neu 63.7 Mio. Franken.
- Per 1.1.2017 ist der durch den Arbeitgeber bezahlte Umlagebeitrag von 1 % für ergänzende Leistungen, insbesondere für AHV-Überbrückungsrenten, weggefallen. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine neuen AHV-Überbrückungsrenten durch die Stiftung mehr ausgerichtet. Als Übergangsbestimmung soll für Versicherte mit Jahrgang 1956 und älter, deren massgebender Jahreslohn nach Vollendung des 58. Altersjahres 80'000 Franken oder weniger betragen hat, die am 31.12.2016 geltende Reglementsbestimmung über die Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente durch die Stiftung weiterhin gelten. Als Rückstellung wird in der Bilanz jeweils derjenige Betrag zurückgestellt, mit welchem alle nach dem Bilanzstichtag zu finanzierenden AHV-Überbrückungsrenten abgedeckt wären, wenn die Versicherten im frühestmöglichen Zeitpunkt die AHV-Überbrückungsrente beanspruchen würden. Per 31.12.2017 beträgt die Rückstellung demnach 1.3 Mio. Franken.
- Die Risikoschwankungsreserve dient zur Sicherstellung von Ansprüchen der Leistungsberechtigten bei schlechtem Schadenverlauf infolge Invalidität und Tod. Der Stiftungsrat stellt im Grundsatz sicher, dass die Risikobeiträge ausreichen, die erwarteten Kosten der Versicherungsereignisse Invalidität und Tod zu decken. Per 31.12.2017 wurde eine Risikoanalyse durchgeführt. Der Maximalbetrag der Risikoschwankungsreserve beträgt 26 Mio. Franken und der Mindestbetrag 20 Mio. Franken.
- Für Versicherte mit Geburtsjahr 1959 und älter, die per 1.7.2001 von der Pensionskasse des Bundes in die Stiftung übergetreten sind (Übertrittsgeneration), wird eine Beitragssubvention von 2.0 % gewährt. Diese Übergangsbestimmung verursacht der Stiftung jährlich Mehrkosten, weshalb eine entsprechende Rückstellung gebildet wird. Die effektiven Kosten für diese Übergangsbestimmung nehmen bei Austritten von Versicherten mit einer Beitragssubvention ab, bei Erhöhungen ihrer versicherten Löhne und bei einem späteren Altersrücktritt als angenommen nehmen sie zu. Insgesamt beträgt die Rückstellung 1.2 Mio. Franken für 364 Personen. Per 31.12.2016 waren es noch 415 Versicherte.
Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen
2017 | 2016 | |
---|---|---|
Technische Grundlagen | BVG 2015 | BVG 2015 |
Tafel | Generationen | Generationen |
Bewertungszinssatz (technischer Zinssatz) | 1.25 % | 1.25 % |
In der Berichtsperiode wurden keine Änderungen der technischen Grundlagen vorgenommen.
Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2
Der Deckungsgrad gibt Auskunft, ob die laufenden und die künftigen reglementarischen Verpflichtungen (Leistungen) durch das Vermögen (Aktiven) gedeckt sind. Dies ist der Fall, wenn der Deckungsgrad mindestens 100 % beträgt. Liegt der Deckungsgrad unter 100 %, so besteht eine Unterdeckung gemäss Art. 44 BVV 2. Bei der Feststellung der Unterdeckung ist die Sicherheit der Erfüllung der Vorsorgezwecke nicht in jedem Fall unmittelbar gefährdet.
2017TCHF | 2016TCHF | |
---|---|---|
Total Aktiven (Bilanzsumme) | 2’070’493 | 2’011’522 |
Verbindlichkeiten | -4’833 | -10’351 |
Passive Rechnungsabgrenzung | -58 | -55 |
Nicht-technische Rückstellungen | -500 | -500 |
Vorsorgevermögen netto (Vv) | 2’065’102 | 2’000’616 |
Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen (Vk) | 1’999’613 | 1’978’929 |
Deckungsgrad (Vv in % von Vk) | 103.3 % | 101.1 % |
Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens
Das letzte versicherungstechnische Gutachten wurde von Deprez Experten AG, Zürich, per 31.12.2014 erstellt. Schlussfolgerungen:
- Die Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen sind in Übereinstimmung mit dem Rückstellungsreglement berechnet worden.
- Der Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 beträgt 103.4 % per 31.12.2014. Der Zielwert der Wertschwankungsreserve wird damit nicht erreicht. Freie Mittel können nicht ausgewiesen werden und es besteht eine eingeschränkte Risikofähigkeit.
- Der ökonomische Deckungsgrad per 31.12.2014 beträgt 91.4 % und der risikotragende Deckungsgrad 102.7 %.
- Trotz den Einschränkungen bietet die Vorsorge RUAG am 31.12.2014 Sicherheit dafür, dass sie ihre Verpflichtungen nach Art. 52e Abs. 1 lit. a BVG erfüllen kann.
- Die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung entsprechen den gesetzlichen Vorschriften gemäss Art. 52e Abs. 1 lit. b BVG.
Das nächste versicherungstechnische Gutachten wird per 31.12.2017 erstellt. Das Ergebnis wird in der Jahresrechnung 2018 ausgewiesen.
1 Der reglementarische Zinssatz für die Sparguthaben wird jährlich vom Stiftungsrat beschlossen. Der Zinssatz kann vom BVG-Mindestzinssatz abweichen, wobei die Verzinsung der BVG-Altersguthaben (Schattenrechnung) mit dem vom Bundesrat festgelegten Minimalzins sichergestellt bleibt (vgl. Abschnitt 5.3). Die Sparguthaben wurden im Berichtsjahr mit 2.00 % verzinst (Vorjahr 1.50 %).