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Die Leistungen in Kürze

Leistungsziel

Mit den festgelegten Sparbeiträgen wird ein klares Leistungsziel verfolgt: Die Altersrente soll, bei voller Beitragszeit, im Alter von 65 Jahren 60% des letzten versicherten Lohnes betragen. Zusammen mit den Leistungen der AHV – und allenfalls der 3. Säule – sollen die Versicherten nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard weiterführen können.

Referenzalter

Das Referenzalter ist im Vorsorgeplan definiert. Es entspricht demjenigen Alter, in welchem ohne anderslautende Erklärung des Mitarbeiters die Altersleistungen automatisch ausgelöst werden.

Altersrücktritt

Der Altersrücktritt kann für Männer und Frauen zwischen dem vollendeten 58. Altersjahr und dem Referenzalter erfolgen. Der Versicherte hat die Möglichkeit, mit Einverständnis der Unternehmung, den Altersrücktritt bis zum vollendeten 70. Altersjahr aufzuschieben.

Massgebender Jahreslohn

Der massgebende Jahreslohn entspricht in der Regel dem arbeitsvertraglich festgelegten Jahreslohn entsprechend dem Beschäftigungsgrad.

Versicherter Lohn

Der versicherte Lohn entspricht dem massgebenden Jahreslohn abzüglich des Koordinationsbetrags. Der versicherte Lohn bildet die Basis für die Leistungen bei Tod oder Invalidität sowie für die Berechnung der Beiträge. Durch den Koordinationsbetrag wird berücksichtigt, dass ein Teil des Einkommens bereits durch die 1. Säule (AHV/ IV) versichert ist und er verhindert damit eine Überversicherung. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird er entsprechend dem Beschäftigungsgrad herabgesetzt.

Umwandlungssätze

Die Umwandlungssätze finden Sie hier.

Unsere Leistungen

Altersleistungen

  • Altersrenten
  • Pensionierten-Kinderrenten
  • Altersleistungen in Kapitalform
  • Teilpensionierung

Invalidenleistungen

  • Invalidenrenten
  • Invalidenkinderrenten

Hinterlassenenleistungen

  • Ehegattenrenten / Lebenspartnerrenten
  • Waisenrenten
  • Todesfallkapital

Austrittsleistungen

  • Freizügigkeitsleistung beim arbeitsvertraglichen Dienstaustritt

Besondere Leistungen

Alter

  • Altersrenten
  • Pensionierten-Kinderrenten
  • Altersleistungen in Kapitalform
  • Teilpensionierung

Invalidität

  • Invalidenrenten
  • Invalidenkinderrenten

Tod

  • Ehegattenrenten / Konkubinatspartnerrente
  • Waisenrenten
  • Todesfallkapital

Austritt

  • Freizügigkeitsleistung

Besonderes

  • Wohneigentum  (Vorbezug/Verpfändung)
  • Scheidung