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ASIP-Charta

Das Verhalten von Pensionskassen-Verantwortlichen muss aufgrund ihrer treuhänderischen Funktion sehr hohen ethischen Massstäben genügen. Das durch Livica verwaltete Vorsorgevermögen der Versicherten ist mit einem langfristigen Anlagehorizont, zweckgebunden und stets gewissenhaft anzulegen. Die Umsetzung der ASIP-Charta soll die Einhaltung der Loyalitäts- und Integrationsvorschriften der beruflichen Alters, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sicherstellen.

Grundsätze der ASIP-Charta:

  1. Oberstes Ziel von Pensionskassen-Verantwortlichen ist die Wahrung der Interessen der Versicherten und Rentenberechtigten im Rahmen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.
  2. Pensionskassen-Verantwortliche ziehen aus ihrer Tätigkeit keine materiellen Vorteile, die über die ordentlichen Entschädigungen hinausgehen.
  3. Transparenz hinsichtlich potentieller Interessenkonflikte soll sicherstellen, dass der Pensionskasse daraus kein Nachteil erwächst bzw. erwachsen kann. Interessenbindungen, die die Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten, werden offengelegt. Derselben Offenlegungspflicht haben sich auch Dritte zu unterziehen, sofern sie in die Entscheidungsprozesse der Pensionskasse einbezogen sind.