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Scheidung

Modalitäten
Wir berechnen Ihnen die zu teilende Freizügigkeitsleistung (Austrittleistung) während der Ehe und bestätigen Ihnen diese schriftlich. Bitte teilen Sie uns dazu das voraussichtliche Scheidungsdatum sowie das Datum Ihrer Heirat mit.

Eine Durchführbarkeitserklärung zuhanden des Gerichts wird unter dem Vorbehalt erstellt, dass kein Leistungsfall bis zum Scheidungsdatum eintritt.

Nach Erhalt des rechtskräftigen Scheidungsurteils, das uns vom Gericht direkt zugestellt wird, überweisen wir den im Scheidungsurteil festgelegten Betrag gemäss Instruktionen an den geschiedenen Ehepartner.

Das gleiche Vorgehen wird auch im Fall der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft angewendet.

Auswirkungen einer Scheidung
Die Auszahlung eines Teils der während der Ehe erworbenen Austrittsleistung reduziert das vorhandene Altersguthaben und somit die künftige Altersleistung. 

Der infolge Scheidung auszuzahlende Betrag kann durch den Versicherten jederzeit und formlos (im Gegensatz zum individuellen Einkauf) wieder eingekauft werden. 

Scheidung im Ausland
Eine schweizerische Pensionskasse untersteht nicht der ausländischen Gerichtsbarkeit. 

Wenn die Scheidung im Ausland vollzogen wurde, entsteht somit nicht automatisch ein Anspruch auf Auszahlung eines Teils der Freizügigkeitsleistung (Austrittsleistung) an den geschiedenen Ehepartner. 

Ein ausländisches Scheidungsurteil mit Bezug zum Ausgleich der beruflichen Vorsorge nach Schweizer Recht muss durch ein schweizerisches Gericht anerkannt werden. Sofern das schweizerische Gericht das Urteil bestätigt, kann eine Ausgleichszahlung vorgenommen werden.