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Umwandlungssätze

Der Umwandlungssatz bei Altersrücktritt nach Vollendung des 65. Altersjahres beträgt:

Jahrgang Umwandlungssatz
1952 4.570%
1953 4.560%
1954 4.550%
1955 4.540%
1956 4.530%
1957 4.510%
1958 4.500%
1959 4.490%
1960 4.480%
1961 4.470%
1962 4.460%

Beispiel: Versicherter mit Jahrgang 1960 

  • Altersrücktritt mit vollendetem 65. Altersjahr: Umwandlungssatz = 4.480%

Erfolgt der Altersrücktritt vor Vollendung des 65. Altersjahres, so wird der im Rücktrittsalter 65 des Versicherten gültige Umwandlungssatz entsprechend dem effektiven Alter wie folgt reduziert:

Rücktritt am Monatsersten nach Vollendung des... Reduktion in %-Punkten
65. Altersjahres -0.00%
64. Altersjahres -0.12%
63. Altersjahres -0.23%
62. Altersjahres -0.34%
61. Altersjahres -0.44%
60. Altersjahres -0.54%
59. Altersjahres -0.63%
58. Altersjahres -0.72%

Beispiel: Versicherter mit Jahrgang 1960 

  • Altersrücktritt mit vollendetem 64. Altersjahr: Umwandlungssatz = 4.480% - 0.12% = 4.360%

Erfolgt der Altersrücktritt nach Vollendung des 65. Altersjahres, so wird der im Rücktrittsalter 65 des Versicherten gültige Umwandlungssatz entsprechend dem effektiven Alter wie folgt erhöht:

Rücktritt am Monatsersten nach Vollendung des... Erhöhung in %-Punkten
65. Altersjahres +0.00%
66. Altersjahres +0.13%
67. Altersjahres +0.27%
68. Altersjahres +0.41%
69. Altersjahres +0.57%
70. Altersjahres +0.74%

Beispiel: Versicherter mit Jahrgang 1960

  • Altersrücktritt mit vollendetem 66. Altersjahr: Umwandlungssatz = 4.480% + 0.13% = 4.610%