Sprunglinks

Archiv

  • 12.12.2019

    VORSORGE AKTUELL

    Die Altersguthaben werden im Jahr 2019 mit 1.5 % verzinst. Die Finanzmärkte waren in den ersten drei Quartalen geprägt durch weiter sinkende Zinsen und positive Aktienkurse.

    Finanzielle Situation
    Die Zinsen von Schweizer Bundesobligationen mit zehnjähriger Laufzeit sind seit Jahresbeginn von minus 0.15 % auf ein Rekordtief im August von minus 0.98 % gesunken. Sie haben sich im September wieder auf minus 0.76 % erholt. Die Zinssituation für Pensionskassen ist nach wie vor kritisch. Das aktuelle Umfeld lässt jedenfalls darauf schliessen, dass die Zinsen weiterhin tief bleiben. Infolge der Zinssenkung sind die Marktwerte der Obligationen gestiegen und tragen hauptsächlich zur Gesamtrendite von 9.08 % per Ende Oktober bei. Die Aktien und Immobilien haben 3.5 % beigetragen. Der Deckungsgrad stieg von 101.1 % Ende 2018 auf 106.6 % per 31.10.2019.

    Verzinsung 2019 und unterjähriger Zinssatz 2020
    Trotz der bis Ende Oktober erfreulichen Rendite von 9.08 % und einem entsprechend gestiegenen Deckungsgrad von 106.6 % ist die strukturelle Risikofähigkeit nicht gegeben. Diese ist erst erreicht bei einem Soll-Deckungsgrad und ausreichender Wertschwankungsreserve von 117 %. Der Stiftungsrat legte mit 1.5 % gleichwohl eine Verzinsung fest, die über dem BVG-Mindestverzinsung von 1.0 % liegt. Unterjährige Ereignisse wie Austritte und Pensionierungen werden im Jahr 2020 wie im Vorjahr mit 0.4 % verzinst.

    Sammelstiftung
    Die Entflechtung des RUAG-Konzerns erfordert eine organisatorische und strukturelle Neuausrichtung der Vorsorge RUAG als Sammelstiftung. Der Stiftungsrat hat in diesem Zusammenhang die Stiftungsurkunde sowie die Anschlussvereinbarungen ebenso gutgeheissen wie auch das Re-Branding und Erscheinungsbild der Sammelstiftung.

    ***

    Unsere Büros sind vom 23. Dezember 2019 bis und mit 5. Januar 2020 geschlossen. 

    Wir wünschen Ihnen frohe Festtage!

  • 08.10.2019

    VORSORGE AKTUELL

    Tiefe Zinsen prägen die Finanzmärkte nach wie vor. Kurssteigerungen der Obligationen führen zu einer positiven Gesamtrendite von 11.3 %. Der Deckungsgrad beträgt Ende August 105.0 %. Die laufenden Renten werden nicht an die Teuerung angepasst. Die Bernische Stiftungsaufsicht genehmigt die Fusion der Kadervorsorge mit der Vorsorge RUAG. Die Vorsorge RUAG richtet sich auf die neue Konzernstruktur der RUAG aus und wird zur Sammelstiftung.

    Finanzielle Situation
    Die Zinsen von Schweizer Bundesobligationen mit zehnjähriger Laufzeit haben im August mit minus 0.98 % ein Rekordtief erreicht. Zudem rentieren einjährige Anleihen entgegen der Norm besser als zehnjährige Anleihen. Das Umfeld lässt jedenfalls darauf schliessen, dass die Zinsen weiterhin tief bleiben. Daraus resultiert Stand Ende August eine positive Gesamtrendite von 11.3 %. Davon tragen die Obligationen mit 7.5 % und die Aktien sowie Immobilien mit 3.8 % bei. Der Deckungsgrad stieg von 101.1 % Ende 2018 auf 105.0 %.

    Keine Rententeuerung im Jahr 2020
    Trotz aktuellem versicherungstechnischen Deckungsgrad ist die Risikofähigkeit der Vorsorge RUAG eingeschränkt. Damit sind die Voraussetzungen zur Gewährung eines Teuerungsausgleichs für die Alters-, Invaliden-, Ehegatten- sowie Kinderrenten per 1. Januar 2020 nicht gegeben.

    Integration der Kadervorsorge RUAG
    Die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht BBSA hat mit Verfügung die Fusion der Kadervorsorge RUAG mit der Vorsorge RUAG per 1. Januar 2019 sowie den Verteilplan der Kadervorsorge RUAG genehmigt. Die ehemaligen Versicherten der Kadervorsorge werden über die Mittelverteilung mit persönlichem Schreiben in den nächsten Wochen informiert.

    Vorsorge RUAG wird zur Sammelstiftung
    Die Entflechtung hat auch Auswirkungen auf die Vorsorge RUAG. Diese wird ihre Struktur und Organisation als Sammelstiftung auf die neue Konzernstruktur von RUAG ausrichten.

    Den Versicherten wird in den neuen Organisationseinheiten der entflochtenen RUAG ein unveränderter Vorsorgeplan angeboten. Die Leistungen werden dabei nicht angetastet. Neu können von RUAG teilweise oder ganz verkaufte Gesellschaften weiterhin der Vorsorge RUAG angeschlossen bleiben können.

    Die Entflechtung von RUAG führt also für die Versicherten hinsichtlich beruflicher Vorsorge lediglich zu organisatorischen Veränderungen.

    Der Stiftungsrat hat das für die Neuausrichtung notwendige Organisationskonzept erarbeitet. Er wird bis Ende Jahr die Änderungen von Reglementen und Verträgen vornehmen. In den nächsten Wochen werden die ANV-Präsidenten und HR Manager über den Stand der Arbeiten informiert und die Prozesse für die Startaufstellung, Umsetzung und Synchronisation mit dem Entflechtungsprojekt von RUAG besprochen.

  • 13.06.2019

    VORSORGE AKTUELL

    Die Rendite auf den Vermögensanlagen entwickelt sich im laufenden Jahr bisher erfreulich. Guido Zwyssig folgt auf Peter Probst als Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat.

    Finanzielle Situation
    Bis Ende April 2019 haben sich die Finanzmärkte gut entwickelt. Das schlägt sich auch bei der Vorsorge RUAG mit einer positiven Rendite von 5.24 % nieder. Der Deckungsgrad steigt entsprechend von 101,1 % Ende 2018 auf 105,0 %.

    Wechsel im Stiftungsrat
    Peter Probst, Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat, trat per 30. April 2019 zurück. Die ANV-Präsidentenkonferenz der RUAG Schweiz hat in ihrer Funktion als zuständiges Wahlgremium Guido Zwyssig als Nachfolger bis zum Ablauf der ordentlichen Amtsdauer gewählt. Er ist Senior Manager Controlling & Finance bei MRO International. Der Stiftungsrat gratuliert Guido Zwyssig herzlich zur Wahl und wünscht ihm ein erfolgreiches Wirken. Peter Probst wurde mit bestem Dank für seine Verdienste verabschiedet.

  • 24.05.2019

    VORSORGE AKTUELL

    Entflechtung RUAG: Was bedeutet das für die Vorsorge RUAG?

    Der Stiftungsrat der Vorsorge RUAG hat sich mit dem bundesrätlichen Entscheid zur Entflechtung der RUAG und den damit verbundenen Folgen für die Vorsorge RUAG vertieft auseinandergesetzt.

    Die Vorsorge RUAG wird ihre Struktur und Organisation als Sammelstiftung auf die neue Konzernstruktur der RUAG ausrichten. Sie wird sich bis Ende Jahr neu aufstellen.

    Den Versicherten wird in den neuen Organisationseinheiten der entflochtenen RUAG ein unveränderter Vorsorgeplan angeboten. Neu wird ermöglicht, dass von RUAG teilweise oder ganz verkaufte Gesellschaften weiterhin der Vorsorge RUAG angeschlossen bleiben können.

    Die Entflechtung der RUAG führt also für die Versicherten hinsichtlich beruflicher Vorsorge lediglich zu organisatorischen Veränderungen. Die Leistungen werden dabei nicht angetastet.

    Die Arbeiten an der Neuausrichtung sind äusserst anspruchsvoll; sie sind bereits angelaufen. Weitere und detailliertere Informationen erfolgen zum gegebenen Zeitpunkt.

  • 29.04.2019

    VORSORGE AKTUELL

    Die Kadervorsorge RUAG wird rückwirkend per 1. Januar 2019 mittels Fusion in die Vorsorge RUAG integriert. Die Versicherten können in die Fusionsunterlagen Einsicht nehmen. Der Stiftungsrat hat die Jahresrechnung und den Jahresbericht 2018 genehmigt. Das Anlagejahr 2018 schloss mit einer Rendite von minus 2.12 % ab.

    Integration der Kadervorsorge RUAG
    Mit Schreiben vom November 2018 wurden die Versicherten über die Reglementsänderungen per 1. Januar 2019 informiert. Schwergewichtig ging es um die Versicherung von variablen Lohnbestandteilen wie Schichtzulagen und Boni, die neu geregelt und vereinheitlicht wurde.

    Da die Versicherung der Boni für alle Mitarbeitenden mit und ohne Kadervertrag ab 1. Januar 2019 in der Vorsorge RUAG erfolgt, wird als logische Folge davon die Kadervorsorge RUAG, die als Ergänzung zur Vorsorge RUAG konzipiert ist, mittels Fusion in die Vorsorge RUAG integriert.

    Beide Stiftungsräte haben an ihren Sitzungen vom 25. April 2019 den Fusionsvertrag und Fusionsbericht sowie die Fusionsbilanz genehmigt. Die Kadervorsorge RUAG wird rückwirkend auf den 1. Januar 2019 im Sinne von Art. 88 ff des Fusionsgesetzes (FusG) mit der Vorsorge RUAG fusioniert. Sie übernimmt somit alle Rechte und Pflichten der Kadervorsorge RUAG.

    Sowohl der Vorsorgezweck als auch die Rechte und Ansprüche der Versicherten bleiben gewahrt. Im Zeitpunkt der Fusion bleibt das Vorsorgevermögen sowie das Vorsorgekapital erhalten. Aufgrund der identischen Methoden und Grundsätze zur Erstellung der Fusionsbilanz bleiben die Rechte und Ansprüche der Versicherten unverändert – es entstehen keine Nachteile.

    Gemäss Art. 93 FusG haben die Versicherten das Recht, in die Fusionsunterlagen Einsicht zu nehmen.

    Dieses Einsichtsrecht steht Ihnen zu zwischen dem 1. und 31. Mai 2019 während den Geschäftsöffnungszeiten und mit Voranmeldung (031 330 21 11) am Sitz der Vorsorge RUAG, Stauffacherstrasse 65, 3014 Bern.  

    Jahresrechnung und Jahresbericht 2018
    Der Stiftungsrat hat die Jahresrechnung und den Jahresbericht 2018 genehmigt. Die Rendite von minus 2.12 % liess kaum Spielraum bei der Verzinsung der Altersguthaben. Der Stiftungsrat legte deshalb für das Jahr 2018 eine Verzinsung analog der BVG-Mindestverzinsung von 1.0 % fest. Der Deckungsgrad verringerte sich von 103.3 % im Vorjahr auf 101.1 % per 31.12.2018. Der Jahresbericht 2018 ist ab sofort auf unserer Webseite abrufbar. Wer die gedruckte Version gewünscht hat, erhält den Bericht ab Mitte Mai 2019 per Post.